FDP fordert das Recht, eine Fraktion in der Eckernförder Ratsversammlung zu bilden

Pressemitteilung

Eckernförde. „Die Eckernförder FDP lässt nicht locker in ihrem politischen Kampf für den Erhalt des Fraktionsstatus in der Eckernförder Ratsversammlung.“ Das erklärten die FDP-Ratsherren Bernd Hadewig und Karl-Ludwig Loth gegenüber der örtlichen Presse.

Die Bürgermeisterin Iris Ploog hat der Eckernförder FDP kürzlich mitgeteilt, dass die Mindestfraktionsstärke von drei Mitgliedern statt bisher zwei gemäß der neuen vom Landtag beschlossenen Gemeindeordnung gelte. Aus diesem Grunde könne die Stadt den FDP-Antrag zur Anerkennung des Fraktionsstatus für die beiden gewählten FDP-Ratsherren nicht berücksichtigen.

Hadewig dazu: „Wir bedauern die ablehnende Mail-Mitteilung der Bürgermeisterin und fordern die Stadtverwaltung auf, uns zu unserem Antrag vom 30.05.2023 einen rechtsmittelfähigen Bescheid zu erteilen“. Eine formgerechte Antwort auf den FDP-Antrag müsse des Weiteren eine Rechtsmittelbelehrung aufweisen, in der dargelegt werde, welche Einspruchsmöglichkeiten sich für die Ratsherren ergeben, um den erteilten Bescheid anzufechten.“

 

Die beiden Ratsherren Bernd Hadewig und Karl-Ludwig Loth fordern die Bürgermeisterin mit ihrem Antrag auf, dafür Sorge zu tragen, die Rechte der FDP-Fraktion in der Vorbereitung der entsprechenden Tagesordnung der Konstituierenden Sitzung der Ratsversammlung am 22. Juni 2023 zu berücksichtigen und insbesondere bei der Aufschlüsselung der Mandate in den Ausschüssen und für die Benennung von Bürgerlichen Ausschussmitgliedern vorzusehen.

 

Der Zufall des Wahlergebnisses bei der diesjährigen Kommunalwahl in Eckernförde habe zur Folge, dass durch rechnerische Überhang- und Ausgleichsmandate gegen ihre elementaren Rechte als ordnungsgemäß gewählte Ratsmitglieder verstoßen werde. Die Eckernförder Ratsversammlung habe nunmehr 38 Mitglieder anstelle der regulären Mandatsgröße von 27 Sitzen. Nach der bisher geltenden Regelung hätte die FDP mit zwei Sitzen ein Recht auf eine Fraktionsbildung. Die beabsichtigte Anhebung der Mindestfraktionsstärke verletze, so Hadewig und Loth, das Demokratieprinzip und den Grundsatz freier und gleicher Wahlen.

 

Die beiden FDP-Ratsherren lassen mittlerweile juristisch prüfen, welche rechtliche Schritte sie gehen können, um das Ziel einer Fraktionsbildung doch noch zu erreichen.

Die Zeitungen haben darüber berichtet, dass die Landtagsfraktionen von FDP und SSW eine Klage beim Landesverfassungsgericht gegen die Beeinträchtigung der Fraktionsrechte durch die Neufassung der Gemeindeordnung eingereicht habe. Die entsprechende mündliche Verhandlung des Landesverfassungsgerichts findet am kommenden Freitag, den 09.06.2023 in Schleswig statt.

 

„Wir hoffen auf die Einsicht und die Rechtsprechung der Verfassungshüter“, erklären Hadewig und Loth zum Schluss ihres Schreibens an die Eckernförder Bürgermeisterin.

 

6. Juni 2023

Bernd Hadewig

Flensburger Str. 95

24340 Eckernförde